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Verbraucherrecht

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Mercedes Abgasskandal

Juni 2019, Wochenspiegel

Mittlerweile verknüpft jeder Autobesitzer etwas mit dem Schlagwort „Abgasskandal“. Von drohenden Fahrverboten in deutschen Großstädten bis zur Klagewelle gegen Autohersteller. Dabei verbinden die meisten Verbraucher den „Dieselskandal“ mit dem Großkonzern Volkswagen.

Die Möglichkeit eine Klage gegen Volkswagen einzureichen besteht unter Umständen noch bis Ende 2019, nachdem nun auch ein erstes OLG (Koblenz) VW wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung verurteilt hat. Hier ist für die Verjährung nämlich auf die Kenntnis von der Manipulation abzustellen. Regelmäßig dürfte diese frühestens mit Erhalt eines Schreibens von VW, dass das Auto betroffen ist, der Fall sein. Dass neben Volkswagen und seinen Tochtergesellschaften wie etwa Audi auch andere Hersteller Verbraucher vermutlich massenhaft getäuscht haben, ist nur den Wenigsten bewusst. Inzwischen hat sich jedoch herausgestellt, dass auch Mercedes eine illegale Abschaltvorrichtung in seinen Fahrzeugen eingebaut hat.

Auch für Mercedes wurde Rückruf ausgesprochen

Das KraftfahrtBundesamt hat deshalb für einen Teil der MercedesBenz Fahrzeuge mit DieselMotor einen verpflichtenden Rückruf ausgesprochen. Ziel des Rückrufs ist es, ein SoftwareUpdate an der Abschaltvorrichtung durchzuführen. Bei vielen Fahrzeugmodellen ist nur ein bestimmter Produktionszeitraum vom Rückruf betroffen, so dass es für Fahrzeughalter besonders schwierig ist, herauszufinden, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist. Neben den Modellen Vito, V, C und E Klasse, sind auch weitere Modelle der Baujahre 2005 2018 betroffen.

Verurteilt zu Schadensersatzzahlungen

Das Landgericht Stuttgart hat Mercedes bereits mehrfach zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Es hat dabei festgestellt, dass die eingebaute Abschalteinrichtung unzulässig ist und Mercedes seine Käufer vorsätzlich sittenwidrig getäuscht hat.Bemerkenswert ist, dass etwaige Schadenersatzansprüchenicht mit dem Rückruf verknüpft sind. Für Fahrzeughalter bedeutet dies, dass sie auch einen Anspruch auf Schadenersatz haben können, wenn das Fahrzeug nicht von der Rückrufaktion betroffen ist. Entscheidend ist alleine, ob die Abschalteinrichtung eingebaut ist oder nicht.

Am besten mit anwaltlicher Hilfe

Fahrzeughalter sollten aber beachten, dass der Dieselskandal eine hoch komplexe Angelegenheit ist und nicht ohne rechtliche Beratung an der Rückrufaktion teilnehmen, denn nach Durchführung des SoftwareUpdates wird es schwieriger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Betroffenen wird empfohlen nicht lange mit dem Gang zur Rechtsberatung zu warten. Bei Nichtdurchführung des SoftwareUpdate droht letztendlich eine Betriebsuntersagung.

Verjährung droht

Daneben droht Fahrzeughaltern die baldige Verjährung ihrer Ersatzansprüche.Fahrzeugkäufer eines Wagens mit eingebauter Abschalteinrichtung können auch auf anderem Weg zu ihren Ansprüchen kommen. Das Zauberwort heißt Widerruf. Eine Vielzahl von Autokreditnehmern sind bei Vertragsabschluss nicht rechtmäßig über ihr Widerrufsrecht informiert worden.

Rechtsanwalt Klaas Sennekool und Rechtsreferendar Marek van Hattem

 

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