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Reiserecht
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Flugverspätung oder Flugannullierung … welche Rechte habe ich?
Dezember 2018, Bürgerbrief Blankenheim
Schon eine kleine Flugverspätung ist ärgerlich, doch ab wann steht mir eigentlich eine Entschädigung zu? Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug sogar annulliert wurde?
Die Flugverspätungen der Airlines häufen sich, und die Leidtragenden sind die Passagiere. Doch in solchen Fällen sind Sie den Fluggesellschaften nicht hilflos au sgeliefert. Grundsätzlich steht Ihnen ab drei Stunden Flugverspätung eine Entschädigung zwischen € 250 und € 600 zu. Aber Vorsicht! Liegen außergewöhnliche Umstände vor, müssen die Fluggesellschaften nicht zahlen. Solche Umstände können z.B. das Wetter, ein Streik oder Vogelschlag sein. Bei einem technischen Defekt haben die Fluggesellschaften aber regelmäßig keinen Grund, nicht zu zahlen.Leider behaupten die Fluggesellschaften manchmal, dass schlechtes Wetter oder ein Streik Grund für die Verspätung sei. Im Zweifel sollten Sie eine Entschädigung einfordern. Die Fluggesellschaft muss dann nachweisen, dass sie die Verzögerung tatsächlich nicht zu verantworten hat.
Dazu sind die Airlines verpflichtet
Unabhängig davon sind die Fluggesellschaften dazu verpflichtet, Ihnen ab zwei Stunden Verspätung zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe zu ermöglichen und Sie zu verpflegen. Sollte sich Ihr Abflug sogar auf den nächsten Tag verzögern, haben Sie das Recht auf eine Unterkunft und den Transfer dorthin und zurück. Dabei spielt der Flugpreis keine Rolle. Auch bei Billigfliegern oder Pauschalreisen haben Sie die gleichen Ansprüche.
Wovon hängt die Höhe meiner Entschädigung ab?
Sofern Sie in einem Land der Europäischen Union gestartet sind oder wenn Sie dort gelandet sind und die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat, können Sie schon ab drei Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen. Ihre Höhe ist nach der Dauer der Verspätung und der Länge der Flugstrecke gestaffelt. Ab drei Stunden Verspätung bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometern haben Sie einen Entschädigungsanspruch von 250 Euro.Bei mehr als 1.500 Kilometern bis zu 3.500 Kilometern 400 Euro. Bei einer Strecke über 3.500 Kilometern erhöht sich Ihre Entschädigung normalerweise auf 600 Euro. Sollte sich für Ihren Flug eine Verspätung abzeichnen, sollten Sie sich die Verspätung am Flughafen schriftlich bestätigen lassen, wobei Sie auf eine Begründung für die Verspätung pochen sollten. Heben Sie alle Quittungen Ihrer Ausgaben, die Sie aufgrund der Verspätung hatten, auf. Tauschen Sie mit Mitreisenden die Kontaktdaten aus, um sich später mit ihnen auszutauschen oder Sie als Zeugen benennen zu können.
Selbst aktiv werden
Sobald Sie wieder Zuhause sind, sollten Sie zunächst selbst aktiv werden und die Gesellschaft mit einer angemessenen Frist auffordern, die Ihnen zustehende Entschädigung zu zahlen. Hierdurch setzen Sie die Gesellschaft für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung in Verzug, so dass ab diesem Zeitpunkt die Fluggesellschaft im Erfolgsfall auch die Kosten für die Einschaltung eines Anwalts zahlen muss. Übermäßige Eile ist nicht geboten, da Ihr Anspruch erst nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende verjährt. Sollte die Fluggesellschaft nicht zahlen, sollten Sie sich Hilfe holen. Dabei können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Eine Schlichtung bedeutet zwar nicht unbedingt, dass Sie auf einen Teil Ihres Anspruches verzichten müssen. Der Weg über die Schlichtungsstelle kann aber einen erheblich höheren Arbeits- und Zeitaufwand bedeuten und diese Möglichkeit besteht nur für Verbraucher und nicht für Geschäftsreisende.
Die Alternative
Wollen Sie keinen dieser Wege gehen, können Sie sich an einen der sogenannten „Sofortentschädiger“ wenden. Diesem verkaufen Sie Ihre Forderung gegen die Fluggesellschaft und erhalten relativ kurzfristig einen Teil der zu erwartenden Entschädigung. Für den Fall, dass der „Sofortentschädiger“ von der Fluggesellschaft kein Geld bekommen sollte, kann er sich normalerweise das Geld von Ihnen nicht zurückholen. Der Haken an den „Sofortentschädigern“ ist jedoch, dass diese bis zu 50 % der zu erwartenden Entschädigungszahlung einbehalten.Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung oder unseren Rat befolgt und die
Fluggesellschaft bereits selbst in Verzug gesetzt, können Sie einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Entschädigungszahlung betrauen. Dabei werden die Kosten im Erfolgsfall von der Fluggesellschaft getragen und Sie behalten 100 % Ihrer Entschädigung.
Rechtsreferendar Marek van Hattem, Anwaltskanzlei Benens, Blankenheim/Köln
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