FAMILIENRECHT

PETER BENENS

Ihr Fachanwalt für Familienrecht

Familienrecht

Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Familienrecht

Hier gilt es, insbesondere dem Mandanten einen Überblick über die komplexe Gesetzeslage zu verschaffen, wobei sich nach dem Scheitern der Ehe und einer Trennung sehr viele und streitige Fragen auftun.

SORGERECHT

Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen stellt sich häufig die Frage, ob das Kindeswohl die alleinige Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den einen oder anderen Elternteil gebietet (alleiniges Sorgerecht).

Dies müsste dann beim Familiengericht beantragt werden, wobei Sie Ihr Anwalt dann umfangreich unterstützt und mit Ihnen notwendige familiengerichtliche Termine wahrnimmt.

In einem solchen Verfahren – wie auch allen anderen Familiensachen (z.B. Scheidung) – besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen, wobei Ihr Anwalt Sie über die Voraussetzungen hierzu beraten wird.

Auch spielt die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit eine nicht unbedeutende Rolle, da ja bei nicht verheirateten Eltern das alleinige Sorgenrecht von Gesetzes wegen der Kindesmutter zufällt. Soweit dann ein Einverständnis der Kindesmutter mit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht außergerichtlich herbeizuführen ist, muss ein entsprechender Antrag beim Familiengericht eingereicht werden, wobei hier die Unterstützung durch den Anwalt sehr hilfreich ist, auch wenn es „nur“ um die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts geht.

SCHEIDUNGSFOLGEN

Die Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens bei Scheitern der Ehe ist ein weiterer Punkt, der vielfache Fragen aufwirft und noch öfter Anlass verbissener und kostenträchtiger Gerichtsverfahren ist. Man denke hier nur an das gemeinsame oder im Eigentum des einen oder anderen Ehegatten stehende Familienwohnheim, ein von Ehegatten gemeinsam oder alleine betriebenes Unternehmen oder aus der Ehe resultierende Sparvermögen auf den Namen der Eheleute oder auch nur des Ehemannes oder der Ehefrau.

Er wird – wenn möglich – darauf hinwirken, alle durch die Trennung und die Scheidung anstehenden Fragen außergerichtlich durch den Abschluss eines Ehevertrages (Scheidungsfolgenvereinbarung) einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen.

Um auch bei einer Trennung und einer Scheidung die wirtschaftliche Grundlage zu erhalten sowohl für sich selbst, also auch für die gemeinsamen Kinder, ist oft die Frage des zu fordernden bzw. zu zahlenden Unterhalts von herausragender Bedeutung.

Auch hier ist die Unterstützung durch den Fachanwalt für Familienrecht unerlässlich, wie auch bei allen Fragen, die bei dem aus Anlass einer Ehescheidung durchzuführenden Versorgungsausgleich („Rententeilung“) maßgeblich sind. Denn hier wird über Ihre künftige Altersversorgung entschieden.

DAS LEISTET DER FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT

Zum Aufgabenbereich des Fachanwalts für Familienrecht gehört auch das Betreuungsrecht und das Recht im Rahmen nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Die in diesem Bereich auftretenden Fragen und Probleme werden lösbar durch die Hilfe Ihres Anwalts.

Unerwähnt bleiben soll auch nicht die Frage nach der nicht- und außerehelichen Vaterschaft, mit der sich in der Regel auch unterhalts- und erbrechtliche Problematiken verknüpfen, die jedoch mit Hilfe Ihres Anwalts einer für Sie passenden Lösung zugeführt werden können.

Fachanwalt Peter Benens wird sie in seiner Kanzlei in Blankenheim oder Köln oder auch am Telefon oder Videokonferenz als Fachanwalt für Familienrecht verantwortungsbewusst und zielgerichtet beraten und unterstützen, wobei er auch die Vermeidung von unnötigen Kosten immer im Auge hat.

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