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Versicherungssrecht
Versicherungsrecht
Herzinfarkt, Schlaganfall, Unfall, psychische Krankheit…
Juli 2016, Bürgerbrief Blankenheim
Bei Selbständigen sind die Folgen offensichtlich und direkt erkennbar. Bei ihnen heißt schließlich „keine Arbeit“ zumeist auch „kein Geld“. Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder ähnlich Übergangsleistungen bekommen sie ja in der Regel nicht. Wenn hierfür ausreichend finanzieller Spielraum vorhanden ist, sollten Selbständige über Versicherungen vorsorgen. Hier kommen beispielweise Krankentagegeldversicherungen – bei längerer Krankheit auch Berufunfähigkeitsversicherungen– in Frage, die jedoch in der Regel nur in jungen Jahren abgeschlossen werden können. Wer auch später vorsorgen möchte sollte sich zumindest über andere Möglichkeiten vernünftig beraten lassen, ob zum Beispiel im Einzelfall eine „critical illnes“– und/oder Unfallversicherung sinnvoll sind.
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